Dienstag, 22. Januar 2013

Informatives zum Leistungsschutzrecht



Leistungsschutzrecht

Google hat mit der Companie „Schütze dein Netz“ auf einen unmöglichen Zustand bzw. Gesetzesentwurf aufmerksam gemacht, der gegen geltendes Recht verstößt. Siehe § 5 Grundgesetz, der die Informationsfreiheit regelt.

Mit dem Begriff „Leistungsschutzrecht“ fallen meist Begriffe wie „Presse“ oder Urheberrecht.
Doch was bedeutet das Leistungsschutzrecht für die Internetnutzer und vor allem für die Blogger?
Ich werde versuchen dies aufzuklären.

Folgen für den Internetnutzer

An und für sich darf Google keine „Snips“ also kurze Überschriften aus Zeitungsartikeln mehr in seinen Suchergebnissen mehr Anzeigen und wenn dann nur gegen entsprechende Zahlungen.
Der Milliardenkonzern Google würde diesen Umstand überleben oder gewisse Informationen nicht mehr anzeigen. Was bedeutet das? Ganz einfach! Der Nutzer kommt nicht mehr so schnell an gewissen Informationen. Schon da wird nach meiner Meinung gegen die Informationsfreiheit verstoßen. Aber das ist noch nicht genug.

Flogen für Blogger

Das Leistungsschutzrecht hat auch folgen für Blogger. Selbst Blogger dürfen dann keine Zeitungsartikel weder kommentieren, noch anzeigen. Auch das Zitieren von bestimmten Inhalten könnte dann unter Strafe gestellt werden.

Beweis und Link:

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