Leistungsschutzrecht
Google hat mit der Companie „Schütze dein Netz“ auf einen
unmöglichen Zustand bzw. Gesetzesentwurf aufmerksam gemacht, der gegen
geltendes Recht verstößt. Siehe § 5 Grundgesetz, der die Informationsfreiheit
regelt.
Mit dem Begriff „Leistungsschutzrecht“ fallen meist
Begriffe wie „Presse“ oder Urheberrecht.
Doch was bedeutet das Leistungsschutzrecht für die
Internetnutzer und vor allem für die Blogger?
Ich werde versuchen dies aufzuklären.
Folgen für den Internetnutzer
An und für sich darf Google keine „Snips“ also kurze
Überschriften aus Zeitungsartikeln mehr in seinen Suchergebnissen mehr Anzeigen
und wenn dann nur gegen entsprechende Zahlungen.
Der Milliardenkonzern Google würde diesen Umstand
überleben oder gewisse Informationen nicht mehr anzeigen. Was bedeutet das?
Ganz einfach! Der Nutzer kommt nicht mehr so schnell an gewissen Informationen.
Schon da wird nach meiner Meinung gegen die Informationsfreiheit verstoßen.
Aber das ist noch nicht genug.
Flogen für Blogger
Das Leistungsschutzrecht hat auch folgen für Blogger.
Selbst Blogger dürfen dann keine Zeitungsartikel weder kommentieren, noch
anzeigen. Auch das Zitieren von bestimmten Inhalten könnte dann unter Strafe
gestellt werden.
Beweis und Link:
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